Winterdienst

Der nächste Winter kommt bestimmt! - Winterdienst

Alle Jahre wieder, spätestens wenn die ersten Schneeflocken fallen, werden Fragen von Bürger*innen rund um die Räum- und Streupflicht aktuell. Daher möchten wir mit diesem Beitrag etwas „Licht in das Schneechaos“ bringen.

Die wichtigsten Erkenntnisse hierzu sind, dass nicht alle Straßen der Gemeinde schnee- und eisfrei gehalten werden müssen und die Räum- und Streupflicht nicht „rund um die Uhr“ besteht.

Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Art und Wichtigkeit des Verkehrs, sowie ob Kraft- oder Fußgängerverkehr betroffen sind. Hierzu wurde ein „Räum- und Streuplan“ entworfen. Dieser zeigt, welche Straßen aufgrund ihrer Art und Wichtigkeit geräumt werden und bei welchen Straßen dies nicht oder nur bedingt stattfindet. Gemeindliche Gehsteige werden, unabhängig von dem Räum- und Streuplan, weiterhin geräumt und gestreut. Auch wird bei extremen Wettersituationen, wie Eisregen, das komplette Gemeindegebiet nach Möglichkeit gestreut.

Grundsätzlich ist ein Winterdienst so organisiert, dass der größte Teil an Verkehrsteilnehmern von ausgehenden Gefahren geschützt wird. Die Räum- und Streupflicht besteht nicht „rund um die Uhr“, vielmehr ist mit Beginn des Hauptberufsverkehrs, dies ist in der Regel um 7 Uhr, sicherzustellen, dass die erforderlichen Räum- und Streumaßnahmen getroffen sind. Samstags ist 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 9 Uhr festgelegt. Abends ist eine Ausführung von Winterdienstmaßnahmen bis 20 Uhr sichergestellt. Nach 20 Uhr und zur Nachtzeit besteht keine Räum- und Streupflicht.

Ein effektiver Winterdienst kann nur durch den Einsatz von Räumfahrzeugen gewährleistet werden, sodass zwangsläufig auf Grundstückszufahrten, Hauseingänge oder auch von Anliegern bereits freigeräumte Gehwege nur bedingt Rücksicht genommen werden kann. Leider muss hierbei auch in Kauf genommen werden, dass Einfahrten ggf. wieder zu geräumt werden oder Schnee auf Wege gelangt, die bereits freigeschaufelt waren. Natürlich wird versucht dies zu vermeiden, was aber nicht immer möglich ist.

Das Streusalz bleibt leider nicht nur auf der Straße und auf den Gehwegen, sondern wird durch Schmelzwasser und Regen auch in die Natur geschwemmt, was nicht ohne Folgen bleibt. Alleine schon der Natur zu liebe, möchten wir so viel Streusalz wie möglich sparen. Daher werden die Menge und Notwendigkeit des Streusalzes, das ausgebracht wird, reduziert und genau abgeschätzt. Vorbeugende Streumaßnahmen werden nicht vorgenommen. Um aber dennoch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten, werden sowohl die Wettervorhersagen beachtet, als auch Kontrollfahrten durchgeführt um einschätzen zu können wann, wo und wieviel Streusalz wirklich ausgebracht werden muss.

Ein wichtiger abschließender Punkt beim Thema Winterdienst ist auch die Eigenverantwortlichkeit jedes Verkehrsteilnehmers. Hierbei ist es nicht relevant ob Sie als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger unterwegs sind. Gerade im Winter ist es enorm wichtig, sich an die gegebenen Straßenverhältnisse anzupassen.

Für Ihr Verständnis – schon jetzt – herzlichen Dank!

 

Legende zum Räum- und Streuplan:

- Rot = Priorität I (verkehrswichtige und zugleich gefährliche Straßenstellen)

- Gelb = Priorität II (weniger verkehrswichtige oder gefährliche Straßenstellen)

- Grün = Priorität III (Sicherheitsrelevante Straßenstellen)

- Blau = Kreis- oder Staatsstraße (keine Zuständigkeit bei der Gemeinde Kalchreuth)