Bekanntmachungen

9. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung

der Gemeinde Kalchreuth, Landkreis Erlangen - Höchstadt a. d. Aisch

 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Sondergebiet „Solarpark Steinwiesen“

 

Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Kalchreuth hat in der Sitzung am 15.06.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Solarpark Steinwiesen“ beschlossen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den ausgearbeiteten Vorentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und für die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Planunterlagen in der Fassung vom 15.06.2023 lagen zur Einsicht vom 08.08.2023 bis 08.09.2023 aus.

 

In der Sitzung am 09.11.2023 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und der Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Steinwiesen“ in diesem Bereich gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Es wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Hierfür wird auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ ausgewiesen.

Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Rechtsgrundlage für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Solarpark Steinwiesen“ geschaffen werden.

Der Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 09.11.2023, sowie weitere Unterlagen (speziellen artenschutzrechlichen Prüfung (sap), Blendgutachten) sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

von Montag, den 11.12.2023 bis einschließlich Freitag, den 12.01.2024,

über die Homepage der Gemeinde Kalchreuth :

https://www.kalchreuth.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen

 

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html  

 

veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Kalchreuth  (Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth) während der allgemeinen Dienststunden

 

Montag, Donnerstag und Freitag    von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr,

Dienstag                                           von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Mittwoch                                          von 16.00 Uhr – 18.00 Uhr,

 

oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Gemeinde Kalchreuth abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

 

Änderungsbereich

Der Änderungsbereich liegt östlich von Kalchreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken). Im Geltungsbereich mit zwei Teilflächen befinden sich die Flurnummern 1552 (Teilfläche), 1553 (Teilfläche), 1554 (Teilfläche), 1557, 1558/2, 1559, 1560, 1561, 1562, 1563, 1565/2, 1566/2, 1567/2, 1568/2 und 1569. der Gemarkung Kalchreuth. Der Geltungsbereich der beiden Teilflächen umfasst insgesamt 4,7 ha.

 

Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Abb. Übersicht: Lage des Vorhabens
Abb. Übersicht: Lage des Vorhabens
Abb. Geltungsbereich des Vorhabens (ohne Maßstab)
Abb. Geltungsbereich des Vorhabens (ohne Maßstab)

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Mensch·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion
Fläche·         Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen

·         Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts

Boden·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
Wasser·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
Luft/Klima

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion

·         Erfordernisse des Klimaschutzes

Landschaftsbild·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
Kultur- und Sachgüter·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern
Sonstige/allgemeine Umweltbelange

·         Wechselwirkungen unter den Schutzgütern

·         Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

·         Nutzung erneuerbarer Energien

·         Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB

·         Darstellung von Landschaftsplänen

·         Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

 

Berichte und Gutachten

-       Umweltbericht zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Steinwiesen“  in der Fassung vom 09.11.2023, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

-       Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für „Solarpark Steinwiesen“ Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

-     Schutzgut Mensch:

Mögliche Blendwirkung,

-     Schutzgut Boden:

Boden für Landwirtschaft, teilweise günstige Produktionsbedingungen, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten

-     Schutzgut Wasser:

Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Lage außerhalb vom Überschwemmungsgebiet

-     Schutzgut Pflanzen, Tiere:

Ausgleichsflächen und Kompensation

-     Schutzgut Landschaft:

Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild, Schutzgut Fläche:

Flächenverbrauch

-     Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:

Standorteignung aufgrund Vorbelastung, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Sichtbezug zu Baudenkmälern, Brandschutz, Abstand zu Gehölzbeständen, Einfluss des Vorhabens auf die Bahnlinie, Agri PV

 

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

 

Kalchreuth, 01.12.2023

Gemeinde Kalchreuth

 

 

Otto Klaußner

Zweiter Bürgermeister

Kalchreuth Nr. 31 - Solarpark Steinwiesen

Bekanntmachung

der Gemeinde Kalchreuth, Landkreis Erlangen - Höchstadt a. d. Aisch

 

Aufstellung des Bebauungsplanes

Kalchreuth Nr. 31 „Solarpark Steinwiesen “

 

Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Kalchreuth hat in der Sitzung am 15.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Steinwiesen“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den ausgearbeiteten Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Steinwiesen“ in der Fassung vom 15.06.2023 gebilligt. und für die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Planunterlagen in der Fassung vom 15.06.2023 lagen zur Einsicht vom 08.08.2023 bis 08.09.2023 aus.

 

In der Sitzung am 09.11.2023 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Steinwiesen“ gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Steinwiesen“ bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 09.11.2023, sowie weitere Unterlagen (speziellen artenschutzrechlichen Prüfung (sap), Blendgutachten) sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

von Montag, den 11.12.2023 bis einschließlich Freitag, den 12.01.2024,

über die Homepage der Gemeinde Kalchreuth :

https://www.kalchreuth.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen

 

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html  

 

veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Kalchreuth  (Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth) während der allgemeinen Dienststunden

 

Montag, Donnerstag und Freitag    von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr,

Dienstag                                           von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Mittwoch                                          von 16.00 Uhr – 18.00 Uhr,

 

oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Gemeinde Kalchreuth abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich liegt östlich von Kalchreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken). Im Geltungsbereich mit zwei Teilflächen befinden sich die Flurnummern 1552 (Teilfläche), 1553 (Teilfläche), 1554 (Teilfläche), 1557, 1558/2, 1559, 1560, 1561, 1562, 1563, 1565/2, 1566/2, 1567/2, 1568/2 und 1569. der Gemarkung Kalchreuth. Der Geltungsbereich der beiden Teilflächen umfasst insgesamt 4,7 ha.

Bild

 Abb. Geltungsbereich des Vorhabens (Ausschnitt BP ohne Maßstab)

Neben den internen Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches sind externe Ausgleichsflächen (Fl. Nrn. 1535 und TF 1536 alle Gmk. Kalchreuth) erforderlich, diese sind in der obigen Abbildung dargestellt.  

  

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Mensch·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion
Fläche·         Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen

·         Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts

Boden·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
Wasser·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
Luft/Klima

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion

·         Erfordernisse des Klimaschutzes

Landschaftsbild·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
Kultur- und Sachgüter·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern
Sonstige/allgemeine Umweltbelange

·         Wechselwirkungen unter den Schutzgütern

·         Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

·         Nutzung erneuerbarer Energien

·         Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB

·         Darstellung von Landschaftsplänen

·         Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

 

Berichte und Gutachten

-       Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen “  in der Fassung vom 09.11.2023, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

-       Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für „Solarpark Steinwiesen“ Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

-     Schutzgut Mensch:

Mögliche Blendwirkung,

-     Schutzgut Boden:

Boden für Landwirtschaft, teilweise günstige Produktionsbedingungen, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten

-     Schutzgut Wasser:

Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Lage außerhalb vom Überschwemmungsgebiet

-     Schutzgut Pflanzen, Tiere:

Ausgleichsflächen und Kompensation

-     Schutzgut Landschaft:

Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild, Schutzgut Fläche:

Flächenverbrauch

-     Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:

Standorteignung aufgrund Vorbelastung, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Sichtbezug zu Baudenkmälern, Brandschutz, Abstand zu Gehölzbeständen, Einfluß des Vorhabens auf die Bahnlinie, Agri PV, Rückbauverpflichtung

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

 

Kalchreuth, 01.12.2023

Gemeinde Kalchreuth

 

Otto Klaußner

Zweiter Bürgermeister