1. Breitband-Förderverfahren

Gemeinde unterzeichnet Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom

- Telekom erhält Zuschlag für Breitband-Ausbau

- Geschwindigkeiten bis zu 50 MBit/s

- 14 Haushalte im Gewerbegebiet „Kaufleite“ können im dritten Quartal 2016 schnelles Internet nutzen.

Im Juni 2015 wurde ein Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau im Gewerbegebiet "Kaufleite", zwischen der Telekom und der Gemeinde Kalchreuth unterzeichnet.

14 Haushalte bekommen im dritten Quartal 2016 Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s (Megabit pro Sekunde).

 

So geht der Ausbau weiter

Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein. Gleichzeitig wird eine Firma für die notwendigen Tiefbaumaßnahmen ausgesucht und das notwendige Material bestellt. Sobald alle Kabel verlegt und Multifunktionsgehäuse aufgestellt sind, erfolgt der Anschluss ans Netz der Telekom. In der Regel vergehen zwischen dem Vertragsabschluss und der Buchbarkeit der Anschlüsse gerade einmal zwölf Monate.

Breitbandausbau Kalchreuth - Gemeinde erhält Förderbescheid

„Der Ausbau von schnellem Internet in Kalchreuth läuft auf Hochtouren“

Am 23.04.2015 wurde im Bayerischen Heimatministerium der Gemeinde Kalchreuth gemeinsam mit 82 weiteren bayerischen Kommunen, als einziger Gemeinde im Landkreis, feierlich der Förderbescheid für den Ausbau des Kalchreuther Hochgeschwindigkeitsnetzes vom Staatsminister Herrn Dr. Markus Söder überreicht. Die Gemeinde Kalchreuth erhält einen Förderbetrag in Höhe von 33.667€. Nach dem Glasfaser-Ausbau stehen im Ausbaugebiet (Gewerbegebiet Kaufleite) Breitbandanschlüsse bis 30.000 Kbit/s teilweise auch bis zu 50.000 Kbit/s zur Verfügung. Die Realisierung ist innerhalb der nächsten 12 Monate geplant.

 

Erfreulicherweise hat sich die Deutsche Telekom im Rahmen der Markterkundung bereit erklärt innerhalb der nächsten 2,5 Jahre die Ortsteile Röckenhof, Käswasser sowie Teile von Kalchreuth, welche bisher weniger gut angebunden sind, ohne staatliche und/oder gemeindliche Förderung, mit schnellem Netz zu versorgen.

 

Freigabe des Kooperationsvertrags

Mit Schreiben vom 03.02.201 nahm die Bundesnetzagentur Stellung zum Kooperationsvertrag zwischen den Gemeinde Kalchreuth und der Telekom (Vorlageverfahren nach Ziff. 5.8 BbR)

Es wurde wie folgt Stellung genommen:

"Der Vertrag erhält die gemäß BbR erforderlichen Regelungen zur Ausgestaltung von beihilferechtlichen Zugangsverpflichtungen und der Gestaltung der Vorleistungspreise sowie der Dokumentation der geförderten Infrastruktur. Daher hat die Bundesnetzagentur keine Anmerkungen."

 

Breitbandversorgung

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Kalchreuth definierten Erschließungsgebiets im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).

Der Gemeinde Kalchreuth lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt  1 Angebot vor.

Auf der Grundlage der von einer Beratungsfirma vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Gemeinderat das Angebot  von Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formellen Zustimmung der Bewilligungsbehörde.

Stellungnahme der Gemeinde Kalchreuth bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Die Gemeinde bestätigt, dass der Bundesnetzagentur vor Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem ausgewählten Netzbetreiber der endgültige Entwurf des Vertrags über den Ausbau und Betrieb von Breitbandinfrastruktur schriftlich und vollständig am 22.01.2015 zur Stellungnahme übermittelt wurde (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Die Bundesnetzagentur hat binnen der gesetzten Frist von fünf Wochen:

zum Entwurf des Kooperationsvertrags Stellung genommen, aber keine Änderungen verlangt. Der Kooperationsvertrag kann somit unverändert mit dem ausgewählten Netzbetreiber geschlossen werden.

 

Bekanntmachung der Gemeinde Kalchreuth bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Die Gemeinde Kalchreuth beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR).   

Am Auswahlverfahren haben sich nur ein oder zwei Bieter beteiligt. Ihre Angebote sind form- und fristgerecht eingegangen.  
Das  Bayerische Breitbandzentrum wurde daher gemäß Nr. 5.6 Abs. 2 BbR beteiligt; das Ergebnis der Plausibilisierung liegt vor.


Ergebnis der Markterkundung

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Kalchreuth im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Auswahlverfahren

Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Gemeinde Kalchreuth führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.


Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 19.12.2014 ein Angebot abzugeben. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und wählt anhand der unter Ziff. 8 c) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
 

Die Gemeinde Kalchreuth hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.

 

Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Kalchreuth gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Downloads

Fördersteckbrief 

Ausbaugebiet

Karte des endgültigen Erschließungsgebietes

Auswahlentscheidung

Ergebnis als Download

Darstellung nach der Markterkundung

Karte der Deutschen Telekom zur Ist-Versorgung 

Darstellung des Ausbaugebiets 

Markterkundung Bekanntmachung