DIE GEMEINDEVERWALTUNG INFORMIERT 

Bericht aus dem Gemeinderat vom 15.06.2023

Neubau von Horträumen an der Grundschule Kalchreuth; Durchführungsbeschluss

Vor dem Hintergrund des ab dem Jahre 2026 geltenden gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung, ist davon auszugehen, dass die Zahl der Hortkinder ansteigen wird. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Durchführung der Baumaßnahme zur Schaffung von zusätzlichen Horträumen beschlossen.

 

Bebauungsplan Kalchreuth Nr. 31 „Solarpark Steinwiesen“; Billigung Vorentwurf

Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des Bebauungsplans Kalchreuth Nr. 31 „Solarpark Steinwiesen“ sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Im nächsten Schritt wird das Bauleitplanverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgeführt.

 

Antrag auf Änderung der Gemeinde- / Gemarkungsgrenzen im Bereich Minderleinsmühle

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde Kalchreuth im Einvernehmen mit dem Markt Eckental einen Antrag an den Landkreis Erlangen-Höchstadt, auf Gebietsänderung im Bereich der Minderleinsmühle stellen wird. Hierzu sollen mehrere Flurnummern der Gemarkung Unterschöllenbach zur Gemarkung Kalchreuth umgegliedert werden.

Die Gebietsänderung dient der Schaffung der Voraussetzungen für eine einheitliche baurechtliche Überplanbarkeit der Expansionsflächen der Firma Minderleinsmühle GmbH & Co. KG.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes Fl.Nr. 154 Gem. Röckenhof; Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinde Kalchreuth liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes nördlich von Röckenhof vor.

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Kenntnis genommen und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplans zur Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 154 Gem. Röckenhof gem. § 12 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.