Stellungnahme des Marktes Heroldsberg und der Gemeinde Kalchreuth zum geplanten Deponievorhaben
Der Markt Heroldsberg und die Gemeinde Kalchreuth haben im laufenden Genehmigungsverfahren zum geplanten Deponievorhaben in Kooperation mit dem Bund Naturschutz fristgerecht umfassende Stellungnahmen abgegeben. Beide Kommunen nehmen dabei ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben sowohl als Träger öffentlicher Belange als auch als unmittelbar betroffene Gemeinden wahr. Nach eingehender Prüfung der ausgelegten Antragsunterlagen kommen der Markt Heroldsberg und die Gemeinde Kalchreuth zu dem Ergebnis, dass dem Vorhaben in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden kann. Beide Gemeinden beantragen daher die Ablehnung des Antrags sowie die Durchführung eines Erörterungstermins.
Aus Sicht der Kommunen bestehen erhebliche rechtliche, fachliche und umweltbezogene Bedenken. Die ausgelegten Unterlagen werden als unvollständig und in wesentlichen Punkten widersprüchlich bewertet. Wichtige Fachbeiträge und Nachweise fehlen oder lassen zentrale Fragen offen. Zudem bestehen Zweifel an den bergrechtlichen Voraussetzungen, am nachgewiesenen Bedarf des Vorhabens sowie an der ordnungsgemäßen Prüfung möglicher Alternativstandorte. Besondere Bedeutung messen der Markt Heroldsberg und die Gemeinde Kalchreuth dem Schutz von Natur, Grundwasser und Trinkwasser bei. Nach unserer Einschätzung sind die möglichen Auswirkungen auf das europäische Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“, auf das Grundwasser sowie auf weitere Umweltbelange bislang nicht ausreichend untersucht und bewertet worden. Auch Fragen des Klima-, Arten-, Immissions- und Brandschutzes sind aus Sicht der Gemeinden nicht abschließend geklärt. Darüber hinaus sehen beide Kommunen erhebliche Auswirkungen auf ihre Planungshoheit sowie auf die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Nähe zur Wohnbebauung, die zu erwartenden Belastungen durch Lärm, Staub und zusätzlichen Schwerlastverkehr sowie die fehlende raumordnerische Einordnung des Vorhabens erfordern aus unserer Sicht eine umfassendere Prüfung.
Die Gemeinde Kalchreuth macht zudem geltend, dass die für die Erschließung vorgesehene Betonstraße in ihrem Eigentum steht und die bestehende Vereinbarung deren Nutzung ausschließlich für den Tonabbau und die Rekultivierung vorsieht.
Die Stellungnahmen beider Gemeinden stützen sich auf mehrere Fachgutachten und verfolgen das Ziel, mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch, Umwelt und kommunale Infrastruktur sorgfältig und transparent bewerten zu lassen. Für den Fall, dass das Vorhaben dennoch genehmigt werden sollte, fordern der Markt Heroldsberg und die Gemeinde Kalchreuth umfassende Auflagen, insbesondere zum Schutz des Grundwassers, zur Überwachung möglicher Umweltauswirkungen, zur Sicherung der Verkehrswege sowie zum Brandschutz.
Der Markt Heroldsberg und die Gemeinde Kalchreuth werden das weitere Verfahren aufmerksam begleiten und sich weiterhin für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der kommunalen Interessen einsetzen. Die beiden Kommunen behalten es sich zudem vor, zu gegebener Zeit und aus gegebenem Anlass Klage einzureichen.
Jan König Otto Klaußer
Erster Bürgermeister Markt Heroldsberg Erster Bürgermeister Gemeinde Kalchreuth
