Kalchreuth Nr. 29 "Nähe Bahnhofstraße"
Bekanntmachung
über die erneute Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans
Kalchreuth Nr. 29 „Nähe Bahnhofstraße“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.07.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Kalchreuth Nr. 29 „Nähe Bahnhofstraße“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde mit Sitzung vom 20.05.2021 gebilligt und in der Zeit vom 09.06. – 09.07.2021 öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in den nachfolgenden Bereichen geändert und ergänzt und ist daher erneut auszulegen:
- die Anpassungen der Festsetzungen auf das vom Investor geänderte Bebauungskonzept von Doppelhäusern in Einzelhäuser
- die Anpassung der Dachform auf extensiv begrünte Flachdächer als Retentionsfläche
- die Anpassung der Baugrenzen und Flächen für Garagen und Nebenanlagen
- die Anpassung der Bautypen, Einschränkung der Bauweise auf nur Einzelhäuser zulässig
- die Einfügung der Bezugshöhe für die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens der Gebäude (analog zur Fußhöhe der LS-Wand),
- der Anpassung der Festsetzungen zum Schallschutz
- Ergänzung der Textfestsetzung, dass nur die nach außen gerichtete Seite der Schallschutzwand zu begrünen ist.
- Ergänzung des Hinweises zum erforderlichen Umgang mit belastetem Bodenmaterial aufgrund der neuen Historischen Recherche und Orientierenden Erkundung des Gutachterbüros heka-technik
Es wird bestimmt, dass gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden kann.
Der Entwurf des Bebauungsplans Kalchreuth Nr. 29 „Nähe Bahnhofstraße“ und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde Kalchreuth, Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth, Zimmer Nr. 8 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Zeit vom 10.03.2022 bis einschließlich 11.04.2022 öffentlich aus. (während der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nur mit vorheriger Terminabsprache (Tel. 0911 518 344 12)).
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Schallschutzgutachten, BIG Messinger + Schwarz, v. 23.02.2021
- Erschütterungsgutachten, Kolbe Geophysik v. 20.11.2020
- Baugrundgutachten, heka-technik GmbH v. 27.04.2021
- Historische Recherche und Orientierende Erkundung nach Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen auf dem Grundstück, heka-technik GmbH v. 11.11.2021
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.kalchreuth.de/gemeinde/wirtschaft-verkehr-bauen/bauleitplanung veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Download Erschütterungsgutachten
Download Schallimmissionstechnische Untersuchung
Download Beprobung Bodenaushub
Download Geotechnischer Bericht
Download Historische Recherche Altlasten
Download Datenschutz Informationspflicht
Kalchreuth, den 01.03.2022
Herbert Saft
1. Bürgermeister
Kalchreuth Nr. 30 „Alte Tongrube“
Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
für den Bebauungsplan
Kalchreuth Nr. 30 „Alte Tongrube“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.02.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Kalchreuth Nr. 30 „Alte Tongrube“ beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Grundstücke Fl.Nr. 944/1, 1051, 1053, 1054, 1058, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1064, 1065, 1065/2, 1066, 1066/2, 1067, 1067/2, 1068, 1068/2, 1631/10, 1631/11, 1631/15 und 1631/20 jeweils Gem. Kalchreuth.
Der Lageplan des Bauamtes vom 17.02.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeinde Kalchreuth, Zimmer Nr. 8, Anschrift: Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth, nach vorheriger Terminvereinbarung (0911 518 344-12) bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.kalchreuth.de/gemeinde/wirtschaft-verkehr-bauen/bauleitplanung eingesehen werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Planungsziel ist ein Sondergebiet für Geologie- und Naturinformationszentrum, Flächen für Naherholung sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und wird somit mit diesem in Übereinstimmung gebracht.
Kalchreuth, den 01.03.2022
Herbert Saft
1. Bürgermeister