DIE GEMEINDEVERWALTUNG INFORMIERT 

BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT VOM 14.03.2024

Vereidigung des Ersten Bürgermeisters Otto Klaußner

Herr Otto Klaußner wurde durch das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied, Frau Margitta Wehrfritz-Fink, vereidigt.

 

Vereidigung des Listennachfolgers

Aufgrund des Ergebnisses der Gemeinderatswahl am 15.03.2020 rückt Herr Günther Spickenreuther als Listennachfolger für Herrn Otto Klaußner in das Amt des Gemeinderatsmitglieds auf.

Herr Spickenreuther nahm das Amt schriftlich an und wurde vom Ersten Bürgermeister, Herrn Otto Klaußner vereidigt.

 

Wahl der zweiten Bürgermeisterin

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde Frau Stefanie Igel zur zweiten Bürgermeisterin gewählt. Die Wahl wurde geheim durchgeführt. Von den 17 Wahlberechtigten wurden 17 gültige Stimmen abgegeben. Hiervon entfielen 14Stimmen auf das Gemeinderatsmitglied Frau Stefanie Igel und 3 Stimmen auf das Gemeinderatsmitglied Frau Dr. Monika Tremel.

Frau Stefanie Igel nahm die Wahl schriftlich an.

 

 

Bestimmung weiterer Stellvertreter

Der Gemeinderat bestellt das Gemeinderatsmitglied Herrn Georg Meisel zum weiteren Stellvertreter.

 

Bestellung/Neufestsetzung der Ausschussmitglieder

Der Gemeinderat setzt, aufgrund der Bürgermeisterwahl am 25.02.2024, folgende Ausschussbesetzung fest:

 

      Finanz- und Personalausschuss

      Vorsitzender: 1. Bürgermeister Otto Klaußner

 

MitgliederStellvertreter
Giering Susanne 
Greiner BettinaWehrfritz-Fink Margitta
Holzenleuchter PetraMeisel Georg
Igel StefanieSeidel Renate
Spickenreuther GüntherKuncz Gerhard
Dr. Tremel MonikaWolf Thomas
Wiehgärtner ManfredWölfel Rudolf

 

            Bau- und Umweltausschuss

            Vorsitzender: 1. Bürgermeister Otto Klaußner

 

MitgliederStellvertreter
Gebhardt AlexanderWehrfritz-Fink Margitta
Giering Susanne 
Kuncz GerhardSpickenreuther Günther
Meisel GeorgHolzenleuchter Petra
Pfaffl BerndSeidel Renate
Wölfel RudolfWiehgärtner Manfred
Wolf ThomasKremer-Damm Simone

 

            Rechnungsprüfungsausschuss

            Vorsitzender: Gerhard Kuncz

 

MitgliederStellvertreter
Giering Susanne 
Holzenleuchter PetraPfaffl Bernd
Igel StefanieWölfel Rudolf
Kremer-Damm SimoneDr. Tremel Monika
Kuncz GerhardSpickenreuther Günther
Seidel RenateMeisel Georg
Wehrfritz-Fink MargittaGebhardt Alexander

 

Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Standesbeamten

Herr Erster Bürgermeister Otto Klaußner wurde durch den Gemeinderat gem. § 2 Abs. 3  der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes zum Standesbeamten bestellt.

 

Bebauungsplan Kalchreuth Nr. 31 „Solarpark Steinwiesen“ und 9. Änderung des Flächennutzungsplans

Die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Stellungnahmen wurden behandelt. Der Gemeinderat hat über die vorgebrachten Stellungnahmen beschlossen und hierbei unter Berücksichtigung der planungsrelevanten Umstände die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Gegenüber der Entwurfsfassung zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Steinwiesen“ sowie der 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurden nur noch Änderungen bzw. Ergänzungen am Text vorgenommen, die redaktioneller Art sind bzw. auf Anregung beteiligter Behörden, bzw. beteiligter Gemeinden erfolgen, durch welche Dritte nicht abwägungsrelevant berührt werden. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kalchreuth beschloss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Kalchreuth Nr. 31 „Solarpark Steinwiesen“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, der die aus der vorangegangenen Abwägung eingeflossenen Anregungen, Hinweise und Bedenken bereits enthält, als Satzung.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kalchreuth beschloss gemäß § 5 BauGB die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalchreuth im Bereich „Solarpark Steinwiesen“, welche die aus der vorangegangenen Abwägung eingeflossenen Anregungen, Hinweise und Bedenken bereits enthält.

 

Bebauungsplan Kalchreuth Nr. 33 „Minderleinsmühle“

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Kalchreuth Nr. 33 „Minderleinsmühle“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Kalchreuth Nr. 33 „Minderleinsmühle“ umfasst eine Fläche von 3,1 ha. Ziel der Aufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Sicherung der Bestandsgebäude eines Sondergebietes für ökologische Lebensmittelproduktion.

Weiter wurde Vorentwurf des Bebauungsplans zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Der Flächennutzungsplan soll in diesem Bereich entsprechend geändert werden.

 

Auflösung Mittelschule Heroldsberg

Der Gemeinderat Kalchreuth nahm den Beschluss zur Auflösung der Mittelschule Heroldsberg durch Beschluss des Marktgemeinderates Heroldsberg vom 20.02.2024 zur Kenntnis und beschloss der Auflösung der Mittelschule Heroldsberg zum 31.07.2024 zuzustimmen.

 

 

Bauanträge

Der Gemeinderat nahm den Bauantrag auf Errichtung eines Hortes an der Grundschule Kalchreuth zur Kenntnis und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen.

 

Weiter wurde das gemeindliche Einvernehmen zu einem Bauantrag für die Errichtung einer Balkonanlage an einem bestehenden Gebäude in der Käswasserstraße erteilt.